Schützenverein Edesheim

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Hinweis für Behindertensportler zum neuen Teil 10 der Sportordnung

Ab dem neuen Sportjahr, Beginn 1. Oktober 2014, sind für Behindertensportler einige Neuerungen zu beachten. Diese Reglungen sind im neuen Teil 10 der Sportordnung zusammengefasst. Dieser Teil wird etwa ab Mitte August (z.B. bei der DM in Hochbrück) zur Verfügung stehen. Da aber in den meisten Landesverbänden der Ummeldeschluss schon früher abgeschlossen ist, hier einige Hinweise.

SH1-Schützen können ab dem neuen Sportjahr in normale Mannschaften, die ihrem Alter entsprechen, integriert werden. Diese Möglichkeit kann für einige Vereine eine interessante Mannschaftsgestaltung ermöglichen.

Achtung: Macht ein SH1-Schütze von dieser Regelung Gebrauch, so darf er, sofern diese Disziplin auch im Behindertenbereich ausgeschrieben ist, nicht mehr in zwei Klassen starten. Ein Beispiel: Luftgewehr oder Luftpistole. Ein SH1-Schütze hat die Wahl, ob er eine Mannschaft seines Vereins unterstützt, dort als Mannschaftsschütze eingesetzt wird oder ob er in der Behindertenklasse (hier gibt es nur Einzelwettbewerbe) startet. Eine doppelte Wertung ist nicht möglich.

Nachfolgend sind jene Klassen aufgeführt, bei denen sich ein SH1-Schütze entscheiden muss.

Rückfragen: DSB Behindertenreferent Dieter Ohmayer

 

1.10.92 Luftgewehr stehend männlich

1.10.93 Luftgewehr stehend weiblich

1.80.92 KK Liegend (wenn vom Boden aus)

1.60.92 KK 3 x 40

1.40.93 KK 3 x 20

 

2.10.92 Luftpistole männlich

2.10.93 Luftpistole weiblich

2.40.92 KK Sportpistole

2.20.92 Freie Pistole

2.16.92 MLP Klappscheiben

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